Warnmelder

Seit dem 1. Januar 2013 müssen laut Gesetz nun auch in Bayern alle Gebäudeneu- und -umbauten mit Rauchmeldern ausgestattet sein.

Dies betrifft Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen. Die Vorgabe ist, dass jeweils mindestens ein Gerät installiert sein muss.

Die Bayerische Bauordnung vom 11.12.2012 (Artikel 46, Absatz 4) verpflichtet zudem Bauherren und Eigentümer bzw. Vermieter von Wohnraum dafür zu sorgen, dass die Geräte auch tatsächlich betriebsbereit sind. Bestehende Wohnungen müssen in einer Übergangsfrist bis spätestens Ende 2017 nachgerüstet werden.

(Quelle: http://www.vkb.de/web/html/pk/service/schadenmeldung/sicherheit/rauchmelder/rauchmelderpflicht/)


Hitzewarnmelder

Wird laut, wenn's zu heiß wird - schreibt der Hersteller.